Honorar

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Gesetz oder wird zwischen Anwalt und Mandant frei vereinbart. 

Der gesetzliche Honoraranspruch ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nachdem, worum es dem Mandanten summenmäßig geht (Gegenstandswert), bzw. welche Tätigkeit der Anwalt erbringt, werden uns in einem Kostenverzeichnis bestimmte Gebühren zugewiesen. 

Eine freie Vereinbarung unseres Honorars erfolgt in Abstimmung mit unseren Mandanten, wenn dies nach der Art der Angelegenheit angemessen ist. Dabei behalten wir sowohl die Leistungsfähigkeit unserer Mandanten als auch die Besonderheiten des jeweiligen Mandates im Auge. In der Regel bemessen wir je nach Schwierigkeit und Bedeutung der Sache Stundenhonorare in der Größenordnung von 125,- € bis 250,- € zzgl. MWSt.

Erstberatungen kosten je nach Vereinbarung bis maximal 200,- € zzgl. MWSt.

Soweit geboten, leisten unsere Mandanten zu Mandatsbeginn auf Anforderung Vorschuss. Für rechtsschutzversicherte Mandanten setzen wir uns als Serviceleistung mit der Versicherung in Verbindung, holen Kostendeckung ein und rechnen gegenüber der Versicherung ab. Wenn wir in Schadensfällen mit der Regulierung beauftragt werden, sind unsere Kosten von der Ersatzpflicht des Schädigers umfasst.